Freiwilliger Landtausch

Durch die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke wird die innerbetriebliche Verkehrslage optimiert und damit zur Verbesserung der Agrarstruktur beigetragen.

Die Landgesellschaft kann über den Freiwilligen Landtausch Bedarfsflächen für Naturschutz- und Infrastrukturmaßnahmen erwerben, weil sie Ersatzflächen für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe kostengünstig abgeben kann.

    Viele Vorteile!

    • Arrondierung der Betriebsflächen mit Kostenvorteilen für die Bewirtschaftung
    • Flächenaufstockung
    • Beschaffung von Flächen für die öffentliche Hand
    • Bei wertgleichem Flächentausch fällt keine Grunderwerbsteuer an, Notar- und Gerichtskosten entstehen nicht

    Tätigkeiten der Landgesellschaft als Helfer im Landtauschverfahren

    • Beschaffung der tauschrelevanten Unterlagen
    • Einholung der Genehmigungen und Erklärungen der Rechtsinhaber
    • Aufstellung des Tauschplanes
    • Begleitung des Landtausches bis zur grundbuchlichen Umschreibung

    Urheber der Bildquelle: H. Dietrich Habbe

    Ihr Kontakt

    Claus Kaak

    Außendienst | Kreis Nordfriesland & Kreis Schleswig-Flensburg
    Sitz Kiel